Secura Energie ist ein Gasanbieter, der in der rheinland-pfälzischen Stadt Mannheim seinen Sitz hat. Es handelt sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die unter den Anbietern eher zu den kleineren Unternehmen zählt. Die Secura Energie konzentriert sich hauptsächlich auf die Stromversorgung, was jedoch das Gas anbelangt, so gibt es einen Tarif, der Naturgas heißt. Zu den Konditionen des Tarifs gehört eine zwölfmonatige Laufzeit, die nochmals um ein Jahr verlängert werden kann. Sie wird es auch, wenn die Kündigungsfrist nicht beachtet wird. Und diese liegt zur Zeit bei sechs Wochen, was in Etwa Gang und Gäbe in diesem Bereich ist. Der Tarif selbst existiert seit Februar dieses Jahres und garantiert eine Preisgarantie bis 2012.
Einer der größeren Gasanbieter ist Eprimo, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die ihren Sitz in Neu-Isenburg in der Nähe von Frankfurt am Main hat. Es handelt sich hier um einen Energieanbieter, der sich nicht nur auf Gas, sondern auch auf Strom konzentriert. Was die Gaslieferung anbelangt, so erfolgt sie überregional, was für den Preis folgenreich ist. Dieser unterscheidet sich nämlich von Region zu Region, weshalb Kunden dazu gebeten werden, auf der Homepage des Anbieters mit einem Hilfsprogramm die eigenen Kosten in der eigenen Region auszurechnen. Der Tarif selbst trägt die Bezeichnung EprimoGas und hat den Vorteil, dass er an keine Mindestlaufzeit gebunden ist. Das wirkt attraktiv, genauso wie die Kündigungsfrist von einem Monat, die garantiert wird. Wenn diese nicht eingehalten wird, verlängert sich der Vertrag immer um einen weiteren Monat. Hervorzuheben ist auch, dass es beim EprimoGas keine Vorauskasse gibt.
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In der Hansestadt Hamburg ist das Unternehmen Lichtblick zusammen, ein Gasanbieter, der den Verbrauchern aber auch Strom anbieten kann. Es handelt sich hier um einen Grundversorger, der aber auch überregional Gas liefert. Handelt es sich um die Grundversorgung, dann weist der Tarif die folgenden Konditionen: Die Mindestlaufzeit beläuft sich auf einen Monat, und auch die Kündigungsfrist liegt bei der gleichen Zeitspanne. Kommt es dazu, dass von dem Kündigungsrecht nicht Gebraucht gemacht wird, dann verlängert sich der Vertrag um einen weiteren Monat. Vorteilhaft ist jedoch, dass es keine Vorkasse gibt, sondern dass der Abschlag monatlich kommt. Für den überregionalen Tarif LichtBlick-Gas gelten andere Konditionen, welche etwas schlechter ausfallen. Hier wird die Mindestlaufzeit auf drei Monate ausgeweitet, wobei die Kündigungsfrist bei vier Wochen liegt. Auch bei diesem Tarif gilt die Regelung, dass monatlich bezahlt wird und nicht per Vorkasse.